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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23 (https://dejure.org/2023,30139)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2023 - 10 S 20.23 (https://dejure.org/2023,30139)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 10 S 20.23 (https://dejure.org/2023,30139)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 1 B 20/23

    Untersagung der Besetzung der zu vergebenden Planstellen mit anderen Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Denn mit Zustellung des Widerspruchsbescheids wird auch die Frist des § 74 Abs. 1 VwGO in Gang gesetzt (so zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 B 20/23 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; vgl. auch für einen Antrag des Beamten auf Beseitigung, Änderung oder Vornahme einer dienstlichen Beurteilung BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 -, juris Rn. 24).

    Dabei bestimmt sich der Umfang der materiellen Bestandskraft eines Verwaltungsakts in sachlicher Hinsicht nach dem Entscheidungsgegenstand (vgl. zu allem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2023, a.a.O., Rn 36 ff. und 41 ff.).

    Die Bestandskraft kann ihre diesbezügliche Funktion nur dann voll erfüllen, wenn sie sowohl die Antragstellerin, die Antragsgegnerin und auch die Gerichte an einer abweichenden Beurteilung dessen hindert, was zwischen den Beteiligten bereits durch bestandskräftigen, nicht selbst den Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung bildenden Exekutivakt feststeht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2023, a.a.O. Rn. 49 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Zum anderen hat der Dienstherr zwar im Rahmen herkömmlicher Auswahlverfahren den für eine Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, was regelmäßig die aktuellen Beurteilungen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 7), wobei auch ältere dienstliche Beurteilungen als Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben, unter Umständen heranzuziehen seien können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16/02 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Zum anderen hat der Dienstherr zwar im Rahmen herkömmlicher Auswahlverfahren den für eine Auswahlentscheidung maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, was regelmäßig die aktuellen Beurteilungen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 7), wobei auch ältere dienstliche Beurteilungen als Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben, unter Umständen heranzuziehen seien können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16/02 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch zu bejahen, wenn sich erstens die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zulasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist, d.h. das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt wird, und wenn zweitens die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Eine Belehrung über die einzuhaltenden Formvorschriften zählt ausweislich des eindeutigen Wortlauts des § 58 Abs. 1 VwGO nicht zum notwendigen Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung, so dass deren vollständiges Fehlen nicht die Rechtsfolge des § 58 Abs. 2 VwGO bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 74.74 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 13 A 1266/14.A -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - OVG 4 S 30.19 -, n.v., EA S. 4; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 58 Rn. 61; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL März 2023, VwGO § 58 Rn. 43).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Zwar ist zugrunde zu legen, dass es sich bei einer dienstlichen Beurteilung - vorbehaltlich etwaiger Sonderregelungen - nicht um einen Verwaltungsakt handelt und somit regelmäßig der Eintritt einer Bestandkraft ausgeschlossen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 2 A 4.15 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Denn mit Zustellung des Widerspruchsbescheids wird auch die Frist des § 74 Abs. 1 VwGO in Gang gesetzt (so zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 B 20/23 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; vgl. auch für einen Antrag des Beamten auf Beseitigung, Änderung oder Vornahme einer dienstlichen Beurteilung BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15

    Auswahlverfahren; Fortsetzung nach Fehlerbehebung; Bewerberkreis.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Insoweit ist zu berücksichtigten, dass für die Frage, ob im Fall einer Wiederholung der in Streit stehenden Auswahlentscheidung die Auswahl des Rechtsschutzsuchenden möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - BVerwG 1 WB 27/15 - juris Rn. 18; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 1 B 1122/21 -, juris Rn. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 B 206/22 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 1 B 726/22

    Untersagung der Besetzung des Beförderungsdienstpostens mit einem Mitbewerber

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Insoweit ist zu berücksichtigten, dass für die Frage, ob im Fall einer Wiederholung der in Streit stehenden Auswahlentscheidung die Auswahl des Rechtsschutzsuchenden möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - BVerwG 1 WB 27/15 - juris Rn. 18; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 1 B 1122/21 -, juris Rn. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 B 206/22 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 13 A 1266/14

    Formale Anforderungen an eine optisch vom Beschlusstenor abgesetzten Überschrift

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
    Eine Belehrung über die einzuhaltenden Formvorschriften zählt ausweislich des eindeutigen Wortlauts des § 58 Abs. 1 VwGO nicht zum notwendigen Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung, so dass deren vollständiges Fehlen nicht die Rechtsfolge des § 58 Abs. 2 VwGO bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG IV C 74.74 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 13 A 1266/14.A -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - OVG 4 S 30.19 -, n.v., EA S. 4; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 58 Rn. 61; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL März 2023, VwGO § 58 Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

  • VGH Hessen, 10.05.2022 - 1 B 1122/21

    Qualifikationsvergleich ohne dienstliche Beurteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 10 S 47.18

    Konkurrentenstreit; Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - 1 B 1584/17

    Besetzung einer der zwei Beförderungsstellen mit einem Konkurrenten aufgrund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2023 - 10 S 14.23

    Dienstpostenbesetzung mit Vorwirkung für die Beförderung; Abbruch des

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

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